Frankfurter Honorarliste 2011: Vergütung freier Journalisten in Ostdeutschland

30.03.2011 – Die wirtschaftliche Lage der ostdeutschen Tageszeitungsverlage unterscheidet sich aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in Ostdeutschland von der wirtschaftlichen Situation der Tageszeitungsverlage in Westdeutschland. Der Arbeitsstelle Vergütung der Viadrina Universität Frankfurt (Oder) hat nun erstmalig die im Kalenderjahr 2010 tatsächlich üblichen und von Tageszeitungs-Verlagen in den neuen Ländern gezahlten Vergütungen an hauptberufliche freie redaktionelle Mitarbeiter ermittelt.

Frankfurter Honorarliste 2011 veröffentlicht
Frankfurter Honorarliste 2011 veröffentlicht

Bereits im Februar 2010 hat der DJV als anerkannter Urheberverband zusammen mit ver.di und dem BDZV Gemeinsame Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen abgeschlossen, die unmittelbar zwar für hauptberuflich tätige freie Text-Redakteure in den „alten Ländern“ und auch dort nicht in Hessen. Für die „neuen Bundesländer“ sind diese Vergütungsregeln allerdings nicht verbindlich.

Mangels gemeinsamer Vergütungsregelungen für freie Redakteure in den neuen Ländern richtet sich die angemessene Vergütung daher nach der tatsächlichen Branchenübung in den neuen Ländern.

Die im Wintersemester 2010/11 im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina errichtete Arbeitsstelle Vergütung ermittelt deshalb jährlich, erstmals für 2010, empirisch die in den neuen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tatsächlich an freie redaktionelle Mitarbeiter gezahlten Honorare und veröffentlicht diese jeweils im ersten Quartal des Folgejahrs in der Frankfurter Honorarliste. Die Studie stellt dabei weder eine Marktempfehlung noch eine Tarif-Forderung dar.

Es werden in der Studie die tatsächlich angewendeten Honorarrichtlinien zugrunde gelegt, die von den Verlagen zur Verfügung gestellt wurden. Den Verlagen wurde Vertraulichkeit zugesichert und die Angaben anonymisiert. Die Ergebnisse der Studie lassen sich demnach auch nicht auf einzelne Verlagshäuser oder Tageszeitungstitel zurückverfolgen.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Spanne der 2010 von Tageszeitungsverlagen in den neuen Ländern tatsächlich gezahlten Vergütungen beträchtlich ist. Vorherrschendes Vergütungssystem ist das Zeilenhonorar. Vereinzelt kommen auch Tages- oder Monatspauschalen zur Anwendung, deren Spanne einen großen Spielraum aufweist. Sowohl Zeilenhonorare als auch Pauschalen lassen häufig Raum für individuelle Verhandlungen. Kriterien hierfür sind neben der Höhe der Auflage und der Größe des Verbreitungsgebietes unter anderem die Dauer der Zugehörigkeit als „Freier“, vereinzelt auch die Textsorte (Bericht, Reportage etc.), die Platzierung im Blatt (Aufmacher, 1-Spalter, 3-Spalter etc.), die Qualität der „Schreibe“ sowie individuelle Vereinbarungen.

Zeilenhonorare werden meist nicht nach Textsorten differenziert, sondern orientieren sich vorwiegend an der Auflage. Die in den neuen Ländern gezahlten Zeilenhonorare bei Tageszeitungen bewegen sich zwischen 5 Cent und 85 Cent, wobei einzelne Spitzenwerte dabei einem insgesamt niedrigen Niveau gegenüber stehen, das mit der Höhe der Auflage leicht steigt. Auch die Spitzensätze steigen – in stärkerem Maße – mit der Höhe der Auflage.

Die obere Grenze der Zeilenhonorare liegt bei einer Auflage von bis 10.000 bei 30 Cent, bei einer Auflage von bis zu 50.000 bei 40 bis vereinzelt 80 Cent und bei bis zu 200.000 Exemplaren bei 50 Cent. Bis zu einer Auflage von 200.000 Exemplaren liegt das Zeilenhonorar am unteren Rand der Skala stets bei 5 bis 8 Cent.

Die tatsächliche Branchenübung in den neuen Ländern unterscheidet sich damit deutlich beispielsweise von den Vergütungsrichtlinien, die DJV, ver.di und BDZV für den Westen Deutschlands vereinbart haben. Die Gründe hierfür werden in der angespannten wirtschaftlichen Situation der Tageszeitungen insgesamt mit dem dabei zu verzeichnenden Auflagerückgang, dem Rückgang in den Werbeerlösen durch die Wirtschaftskrise sowie damit verbunden in der im Bundedurchschnitt niedrigeren Kaufkraft im Osten Deutschlands vermutet.

Frankfurter Honorarliste 2011 zur Ermittlung der von Zeitungsverlagen in den neuen Ländern an freie redaktionelle Mitarbeiter im Kalenderjahr 2010 tatsächlich gezahlten Vergütungen:
www.frankfurter-honorarliste.de

Herausgeber: Arbeitsstelle Vergütung im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Die Arbeitsstelle Vergütung wird geleitet von Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling. Wissenschaftlicher Projektmitarbeiter ist Christian Möller M.A.

30.03.2011 – Die wirtschaftliche Lage der ostdeutschen Tageszeitungsverlage unterscheidet sich aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in Ostdeutschland von der wirtschaftlichen Situation der Tageszeitungsverlage in Westdeutschland. Der Arbeitsstelle Vergütung der Viadrina Universität Frankfurt (Oder) hat nun erstmalig die im Kalenderjahr 2010 tatsächlich üblichen und von Tageszeitungs-Verlagen in den neuen Ländern gezahlten Vergütungen an hauptberufliche freie redaktionelle Mitarbeiter ermittelt.

Frankfurter Honorarliste 2011 veröffentlicht
Frankfurter Honorarliste 2011 veröffentlicht

Bereits im Februar 2010 hat der DJV als anerkannter Urheberverband zusammen mit ver.di und dem BDZV Gemeinsame Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen abgeschlossen, die unmittelbar zwar für hauptberuflich tätige freie Text-Redakteure in den „alten Ländern“ und auch dort nicht in Hessen. Für die „neuen Bundesländer“ sind diese Vergütungsregeln allerdings nicht verbindlich.

Mangels gemeinsamer Vergütungsregelungen für freie Redakteure in den neuen Ländern richtet sich die angemessene Vergütung daher nach der tatsächlichen Branchenübung in den neuen Ländern.

Die im Wintersemester 2010/11 im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina errichtete Arbeitsstelle Vergütung ermittelt deshalb jährlich, erstmals für 2010, empirisch die in den neuen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tatsächlich an freie redaktionelle Mitarbeiter gezahlten Honorare und veröffentlicht diese jeweils im ersten Quartal des Folgejahrs in der Frankfurter Honorarliste. Die Studie stellt dabei weder eine Marktempfehlung noch eine Tarif-Forderung dar.

Es werden in der Studie die tatsächlich angewendeten Honorarrichtlinien zugrunde gelegt, die von den Verlagen zur Verfügung gestellt wurden. Den Verlagen wurde Vertraulichkeit zugesichert und die Angaben anonymisiert. Die Ergebnisse der Studie lassen sich demnach auch nicht auf einzelne Verlagshäuser oder Tageszeitungstitel zurückverfolgen.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Spanne der 2010 von Tageszeitungsverlagen in den neuen Ländern tatsächlich gezahlten Vergütungen beträchtlich ist. Vorherrschendes Vergütungssystem ist das Zeilenhonorar. Vereinzelt kommen auch Tages- oder Monatspauschalen zur Anwendung, deren Spanne einen großen Spielraum aufweist. Sowohl Zeilenhonorare als auch Pauschalen lassen häufig Raum für individuelle Verhandlungen. Kriterien hierfür sind neben der Höhe der Auflage und der Größe des Verbreitungsgebietes unter anderem die Dauer der Zugehörigkeit als „Freier“, vereinzelt auch die Textsorte (Bericht, Reportage etc.), die Platzierung im Blatt (Aufmacher, 1-Spalter, 3-Spalter etc.), die Qualität der „Schreibe“ sowie individuelle Vereinbarungen.

Zeilenhonorare werden meist nicht nach Textsorten differenziert, sondern orientieren sich vorwiegend an der Auflage. Die in den neuen Ländern gezahlten Zeilenhonorare bei Tageszeitungen bewegen sich zwischen 5 Cent und 85 Cent, wobei einzelne Spitzenwerte dabei einem insgesamt niedrigen Niveau gegenüber stehen, das mit der Höhe der Auflage leicht steigt. Auch die Spitzensätze steigen – in stärkerem Maße – mit der Höhe der Auflage.

Die obere Grenze der Zeilenhonorare liegt bei einer Auflage von bis 10.000 bei 30 Cent, bei einer Auflage von bis zu 50.000 bei 40 bis vereinzelt 80 Cent und bei bis zu 200.000 Exemplaren bei 50 Cent. Bis zu einer Auflage von 200.000 Exemplaren liegt das Zeilenhonorar am unteren Rand der Skala stets bei 5 bis 8 Cent.

Die tatsächliche Branchenübung in den neuen Ländern unterscheidet sich damit deutlich beispielsweise von den Vergütungsrichtlinien, die DJV, ver.di und BDZV für den Westen Deutschlands vereinbart haben. Die Gründe hierfür werden in der angespannten wirtschaftlichen Situation der Tageszeitungen insgesamt mit dem dabei zu verzeichnenden Auflagerückgang, dem Rückgang in den Werbeerlösen durch die Wirtschaftskrise sowie damit verbunden in der im Bundedurchschnitt niedrigeren Kaufkraft im Osten Deutschlands vermutet.

Frankfurter Honorarliste 2011 zur Ermittlung der von Zeitungsverlagen in den neuen Ländern an freie redaktionelle Mitarbeiter im Kalenderjahr 2010 tatsächlich gezahlten Vergütungen:
www.frankfurter-honorarliste.de

Herausgeber: Arbeitsstelle Vergütung im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Die Arbeitsstelle Vergütung wird geleitet von Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling. Wissenschaftlicher Projektmitarbeiter ist Christian Möller M.A.

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