KJM: 17 Jugendschutz-Verstöße im Internet im dritten Quartal 2010

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in dieser Woche ihre Zahlen für das dritte Quartal 2010 bekannt gegeben.Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in dieser Woche ihre Zahlen für das dritte Quartal 2010 bekannt gegeben.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in dieser Woche ihre Zahlen für das dritte Quartal 2010 bekannt gegeben. Insgesamt wurden 27 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt, wovon zehn auf das Fernsehen und 17 auf das Internet entfielen.

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in dieser Woche ihre Zahlen für das dritte Quartal 2010 bekannt gegeben.

Zu den Verstößen im Fernsehen gehörten unter anderen ein nach Auffassung der KJM pornografischer Film im Programm des Senders Das Vierte, sowie eine Reihe von Formaten, die nicht im Tagesprogramm ausgestrahlt hätten werden dürfen. Dabei handelt es sich unter anderem um eine Tageszusammenfassung von „Big Brother“ bei Viva und RTL 2 mit nach Meinung der KJM drastischen und sexistischen Äußerungen, eine Folge von „Primeval – Rückkehr der Urzeitmonster“ bei Pro7, eine Folge von „Reality Affairs“, ebenfalls bei Pro7, in der sich drei Frauen um einen Job im Bordell bewerben, wobei das Prostituiertenmilieu nach Ansicht der KJM ohne jede kritische Kommentierung angepriesen werde, sowie eine Folge des Kampfsport-Castingformats „The Ultimate Fighter“ bei DSF.

In den sogenannten Telemedien, vor allem also dem Internet, wurden im selben Zeitraum 17 Verstöße festgestellt. Die KJM sieht dabei die „Jugendschutzrelevanz von Internet-Inhalten […] in der Regel ungleich höher als die von Fernseh-Sendungen.“ Zudem berichtet die KJM über Verstöße bei Telemedien nur anonymisiert, weil „Angebote im Netz außerdem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum online sind“.

Zu den Angeboten, die nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unzulässig waren, gehörten demnach ein Angebot, das auf kinderpornografische Inhalte verlinkt, ein Forum, das ohne ausreichende Altersverifikation offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte verbreitet, indem es Selbstmord und Selbstverletzung in unkritischer Weise propagiert, sowie drei Angebote, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigen und/oder den Holocaust leugnen.

Acht Verstöße bezögen sich auf Angebote, die einfache Pornografie beinhalten. In Telemedien darf einfache Pornografie nur ausnahmsweise innerhalb geschlossener Benutzergruppen zugänglich gemacht werden. Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen den JMStV vor.

Vier Angebote stellten darüber hinaus aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV dar: Sie zeigten beispielsweise erotische Bilder und explizite Schilderungen sexueller Vorgänge – auch bizarrer Sexualpraktiken – allerdings unterhalb der Pornografieschwelle.

In 19 weiteren Fällen konnte das Verfahren eingestellt werden, da die jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Intervention durch die KJM entfernt worden seien.

Die KJM beschloss nach eigenen Angaben – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führten die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gebe die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

Neben diesen Beanstandungen habe die KJM im dritten Quartal 2010 in knapp 40 Fällen die Indizierung eines Telemedienangebots bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) beantragt, die sich zumeist auf tierpornografische Internetangebote bezogen hätten.

In weiteren gut 30 Fällen habe die KJM eine Stellungnahme zu Indizierungsanträgen anderer Stellen bei der BPjM abgegeben, die von der BPjM bei ihrer Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen seien.

Damit habe sich die KJM somit seit ihrer Gründung im April 2003 mit rund 3.880 Fällen befasst – mehr als 760 im Rundfunk und 3110 in Telemedien.Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in dieser Woche ihre Zahlen für das dritte Quartal 2010 bekannt gegeben. Insgesamt wurden 27 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt, wovon zehn auf das Fernsehen und 17 auf das Internet entfielen.

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in dieser Woche ihre Zahlen für das dritte Quartal 2010 bekannt gegeben.

Zu den Verstößen im Fernsehen gehörten unter anderen ein nach Auffassung der KJM pornografischer Film im Programm des Senders Das Vierte, sowie eine Reihe von Formaten, die nicht im Tagesprogramm ausgestrahlt hätten werden dürfen. Dabei handelt es sich unter anderem um eine Tageszusammenfassung von „Big Brother“ bei Viva und RTL 2 mit nach Meinung der KJM drastischen und sexistischen Äußerungen, eine Folge von „Primeval – Rückkehr der Urzeitmonster“ bei Pro7, eine Folge von „Reality Affairs“, ebenfalls bei Pro7, in der sich drei Frauen um einen Job im Bordell bewerben, wobei das Prostituiertenmilieu nach Ansicht der KJM ohne jede kritische Kommentierung angepriesen werde, sowie eine Folge des Kampfsport-Castingformats „The Ultimate Fighter“ bei DSF.

In den sogenannten Telemedien, vor allem also dem Internet, wurden im selben Zeitraum 17 Verstöße festgestellt. Die KJM sieht dabei die „Jugendschutzrelevanz von Internet-Inhalten […] in der Regel ungleich höher als die von Fernseh-Sendungen.“ Zudem berichtet die KJM über Verstöße bei Telemedien nur anonymisiert, weil „Angebote im Netz außerdem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum online sind“.

Zu den Angeboten, die nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unzulässig waren, gehörten demnach ein Angebot, das auf kinderpornografische Inhalte verlinkt, ein Forum, das ohne ausreichende Altersverifikation offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte verbreitet, indem es Selbstmord und Selbstverletzung in unkritischer Weise propagiert, sowie drei Angebote, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigen und/oder den Holocaust leugnen.

Acht Verstöße bezögen sich auf Angebote, die einfache Pornografie beinhalten. In Telemedien darf einfache Pornografie nur ausnahmsweise innerhalb geschlossener Benutzergruppen zugänglich gemacht werden. Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen den JMStV vor.

Vier Angebote stellten darüber hinaus aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV dar: Sie zeigten beispielsweise erotische Bilder und explizite Schilderungen sexueller Vorgänge – auch bizarrer Sexualpraktiken – allerdings unterhalb der Pornografieschwelle.

In 19 weiteren Fällen konnte das Verfahren eingestellt werden, da die jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Intervention durch die KJM entfernt worden seien.

Die KJM beschloss nach eigenen Angaben – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führten die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gebe die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

Neben diesen Beanstandungen habe die KJM im dritten Quartal 2010 in knapp 40 Fällen die Indizierung eines Telemedienangebots bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) beantragt, die sich zumeist auf tierpornografische Internetangebote bezogen hätten.

In weiteren gut 30 Fällen habe die KJM eine Stellungnahme zu Indizierungsanträgen anderer Stellen bei der BPjM abgegeben, die von der BPjM bei ihrer Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen seien.

Damit habe sich die KJM somit seit ihrer Gründung im April 2003 mit rund 3.880 Fällen befasst – mehr als 760 im Rundfunk und 3110 in Telemedien.

Eine Antwort

  1. Germany. Wir können alles. Außer WWW. Eine Welle der Wut brandet durchs WWW. Der Grund: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag könnte sich als juristisches Minenfeld für das deutsche Web entpuppen – und Anwälte reich machen.

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