Nun sag, wie hast du’s mit der Zensur? Googles Gretchenfrage

23.03.2010

Am 22. März gab Google bekannt, dass das Unternehmen die Zensur von Suchanfragen in China ab sofort einstellt. Ein Sieg für das Recht auf Meinungsfreiheit – oder? Auch in Deutschland werden Suchergebnisse gefiltert.

Bereits im Januar hatte Google erklärt, die Zensurauflagen der chinesischen Regierung zukünftig nicht mehr umsetzen zu wollen. In einem Blog-Update vom 22. März 2010 erklärte das Unternehmen schließlich, von diesem Tag an keine Filterungen in China mehr vorzunehmen. Stattdessen werde begonnen, alle Anfragen an google.cn auf die Hong-Kong-Seite (www.google.com.hk) umzuleiten – was in einem kurzen Selbsttest zumindest aus Deutschland heraus auch so passiert. Und dort findet man dann auch tatsächlich den Wikipedia-Eintrag zu den „Tiananmen Square protests of 1989“ unter den Suchergebnissen.

Google selbst sieht sein Vorgehen als das Ergebnis eines längeren Denkprozesses und hat eine Seite eingerichtet, um zu verfolgen, wie sich die Situation weiter entwickelt und welche Google-Dienste in China verfügbar sind und welche nicht:

„Herauszufinden, wie wir unser Versprechen einlösen sollten, die Zensur auf Google.cn zu beenden, war schwer. Wir möchten, dass so viele Menschen wie möglich auf der Welt, Zugang zu unseren Diensten haben, einschließlich der Nutzer auf dem chinesischen Festland, aber die chinesische Regierung war in allen unseren Diskussionen überdeutlich, dass Selbst-Zensur eine nicht verhandelbare rechtliche Bedingung ist. Wir glauben, dass dieser neue Ansatz, eine unzensierte Suche auf Chinesisch bei Google.com.hk zur Verfügung zu stellen, eine vernünftige Lösung für die Herausforderungen ist, denen wir uns gegenübergestellt sahen – es ist vollständig legal und wird den Zugang zu Informationen für die Menschen in China bedeutend steigern“, so Googles Chief Legal Officer David Drummond im Google-Blog (eigene Übersetzung).

Ein Sieg für das Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit also? Wohl eher ein Etappensieg. Wie der Branchendienst heise.de berichtet, ist die Zahl der Regierungen, die routinemäßig das Internet zensieren, in nur acht Jahren auf mehr als 40 angestiegen. Mehr als 25 Länder würden auch Google-Dienste blockieren. Das Google-Videoportal YouTube, Online-Netzwerke wie Facebook und Twitter, Dienste wie Blogger und Wikipedia seien in China ständig gesperrt und auch Länder wie Iran, Pakistan, Saudi-Arabien, Pakistan, Thailand, Türkei, Indonesien oder Syrien sperrten solche Dienste.

Neben direkten Zensurbestrebungen durch autoritäre Staaten, sehen sich international operierende Internet-Unternehmen jedoch auch einem anderen, grundlegenden Problem gegenüber gestellt: Inwiefern sollten und müssen sie sich an die nationalen Gesetze und Bestimmungen der Länder halten, in denen sie aktiv sind?

Es gibt eine Reihe von legitimen Interessen, die Meinungsfreiheit einzuschränken, unter ihnen beispielsweise Aufrufe zu Rassenhass, Jugendschutzbestimmungen oder die nationale Ordnung und Sicherheit. Doch die Details unterscheiden sich deutlich je nach Land, vor allem wenn es um heikle Themen wie Pornographie oder „Hate Speech“ geht.

Während beispielsweise in Deutschland und anderen europäischen Ländern mit Straftatbeständen wie Volksverhetzung oder „Wiederbetätigung“ (in Österreich) nationalsozialistische Inhalte unter Strafe gestellt sind, fallen diese in den USA weitgehend unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wie gehen die Suchmaschinen damit um?

Seit langem ist bekannt, dass Google, genau wie viele andere Suchmaschinen, Suchergebnisse filtert – auch in Deutschland. Bereits im Jahr 2002 veröffentlichten Jonathan Zittrain und Benjamin Edelman vom Berkman Center for Internet & Society der Harvard Law School einen Bericht zu Suchausschlüssen bei lokalisierten Google-Suchen.

Grundlage für die Filterung ist in Deutschland unter anderem der Verhaltenssubkodex für Suchmaschinenanbieter der Freiwilligen Selbstkontrolle Medien (FSM) von 2004, der für FSM-Mitglieder bindend ist. Darüber hinaus gibt es seit 2005 die Selbstkontrolle Suchmaschinen, die dazu dienen soll, „sich gemeinsam über einheitliche Standards zur Gewährleistung von Verbraucher- und Jugendschutz bei gleichzeitiger Wahrung der Meinungsfreiheit und der Vermeidung von Zensur zu verständigen“. Mitglieder sind alle Großen der Branche, unter ihnen AOL Deutschland, ask.de, Lycos Europe, MSN Deutschland, die T-Onlie-Suche, Yahoo! Deutschland und eben Google.

Diese Anbieter verpflichten sich im Rahmen des Kodizes dazu, „jede URL zu entfernen bzw. nicht anzuzeigen, die durch die BPjM indiziert worden ist“. Grundlage für die Liste der zu entfernenden Seiten bildet also der Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Bei Google.de erfolgt bei fraglichen Begriffen und entfernten Inhalten ein Hinweis auf die Filterung der Suchergebnisse: „Aus Rechtsgründen hat Google x Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org“.

ChillingEffects.org ist ein Projekt der Electronic Frontier Foundation und verschiedener amerikanischer Universitäten, unter ihnen and Harvard, Stanford und Berkeley. Das Chilling Effects Clearinghouse sammelt und analysiert Beschwerden über Online-Aktivitäten und will nach eigenen Angaben Internetnutzern helfen, ihre Rechte zu kennen und die Gesetze zu verstehen. Die Initiative hat als Ziel, rechtmäßige Online-Nutzung zu unterstützen und dem abschreckenden Effekt von unbegründeten Androhungen von rechtlichen Schritten Aufklärung entgegen zu setzen.

Dort steht auch ein Search Comparator zur Verfügung – eine Art Suchmaschinen-Vergleichs-Maschine, mit der jeder Nutzer selbst ausprobieren kann, wie die Suchergebnisse für ein und dasselbe Suchwort bei verschiedenen lokalen Google-Versionen aussieht.

Nun kann man über die Arbeit der BPjM geteilter Meinung sein, aber von einer Zensur wie in China oder Saudi-Arabien ist Deutschland sicherlich weit entfernt. Ein weiterer Punkt, der von Kritikern häufig übersehen wird, ist zudem, dass sowohl das deutsche Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention dem Recht auf Meinungsfreiheit gewisse Schranken setzen.

Wie so häufig bleibt die entscheidende Frage jedoch, wie mit Inhalten diesseits der deutlichen Illegalität umgegangen wird: Welche Inhalte sind lediglich unerwünscht, weil sie nicht gefallen, und welche Inhalte rechtfertigen tatsächlich einen Grundrechtseingriff? Und wer entscheidet darüber und wie kann gegen eine solche Entscheidung der Rechtsweg beschritten werden? Oder handelt es sich gar nicht um Grundrechtseingriffe, sondern lediglich um die Ahndung eines Verstoßes gegen die Geschäftsbedingungen?

Googles Rückzug aus China bedeutet in jedem Fall nicht das Ende dieser Diskussion, sondern nur einen weiteren Schritt. Wie weit die Einschränkungen der Suchergebnisse in Deutschland gehen, darüber kann sich jeder mithilfe des Search Comparators zumindest selbst ein Bild machen.

23.03.2010

Am 22. März gab Google bekannt, dass das Unternehmen die Zensur von Suchanfragen in China ab sofort einstellt. Ein Sieg für das Recht auf Meinungsfreiheit – oder? Auch in Deutschland werden Suchergebnisse gefiltert.

Bereits im Januar hatte Google erklärt, die Zensurauflagen der chinesischen Regierung zukünftig nicht mehr umsetzen zu wollen. In einem Blog-Update vom 22. März 2010 erklärte das Unternehmen schließlich, von diesem Tag an keine Filterungen in China mehr vorzunehmen. Stattdessen werde begonnen, alle Anfragen an google.cn auf die Hong-Kong-Seite (www.google.com.hk) umzuleiten – was in einem kurzen Selbsttest zumindest aus Deutschland heraus auch so passiert. Und dort findet man dann auch tatsächlich den Wikipedia-Eintrag zu den „Tiananmen Square protests of 1989“ unter den Suchergebnissen.

Google selbst sieht sein Vorgehen als das Ergebnis eines längeren Denkprozesses und hat eine Seite eingerichtet, um zu verfolgen, wie sich die Situation weiter entwickelt und welche Google-Dienste in China verfügbar sind und welche nicht:

„Herauszufinden, wie wir unser Versprechen einlösen sollten, die Zensur auf Google.cn zu beenden, war schwer. Wir möchten, dass so viele Menschen wie möglich auf der Welt, Zugang zu unseren Diensten haben, einschließlich der Nutzer auf dem chinesischen Festland, aber die chinesische Regierung war in allen unseren Diskussionen überdeutlich, dass Selbst-Zensur eine nicht verhandelbare rechtliche Bedingung ist. Wir glauben, dass dieser neue Ansatz, eine unzensierte Suche auf Chinesisch bei Google.com.hk zur Verfügung zu stellen, eine vernünftige Lösung für die Herausforderungen ist, denen wir uns gegenübergestellt sahen – es ist vollständig legal und wird den Zugang zu Informationen für die Menschen in China bedeutend steigern“, so Googles Chief Legal Officer David Drummond im Google-Blog (eigene Übersetzung).

Ein Sieg für das Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit also? Wohl eher ein Etappensieg. Wie der Branchendienst heise.de berichtet, ist die Zahl der Regierungen, die routinemäßig das Internet zensieren, in nur acht Jahren auf mehr als 40 angestiegen. Mehr als 25 Länder würden auch Google-Dienste blockieren. Das Google-Videoportal YouTube, Online-Netzwerke wie Facebook und Twitter, Dienste wie Blogger und Wikipedia seien in China ständig gesperrt und auch Länder wie Iran, Pakistan, Saudi-Arabien, Pakistan, Thailand, Türkei, Indonesien oder Syrien sperrten solche Dienste.

Neben direkten Zensurbestrebungen durch autoritäre Staaten, sehen sich international operierende Internet-Unternehmen jedoch auch einem anderen, grundlegenden Problem gegenüber gestellt: Inwiefern sollten und müssen sie sich an die nationalen Gesetze und Bestimmungen der Länder halten, in denen sie aktiv sind?

Es gibt eine Reihe von legitimen Interessen, die Meinungsfreiheit einzuschränken, unter ihnen beispielsweise Aufrufe zu Rassenhass, Jugendschutzbestimmungen oder die nationale Ordnung und Sicherheit. Doch die Details unterscheiden sich deutlich je nach Land, vor allem wenn es um heikle Themen wie Pornographie oder „Hate Speech“ geht.

Während beispielsweise in Deutschland und anderen europäischen Ländern mit Straftatbeständen wie Volksverhetzung oder „Wiederbetätigung“ (in Österreich) nationalsozialistische Inhalte unter Strafe gestellt sind, fallen diese in den USA weitgehend unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wie gehen die Suchmaschinen damit um?

Seit langem ist bekannt, dass Google, genau wie viele andere Suchmaschinen, Suchergebnisse filtert – auch in Deutschland. Bereits im Jahr 2002 veröffentlichten Jonathan Zittrain und Benjamin Edelman vom Berkman Center for Internet & Society der Harvard Law School einen Bericht zu Suchausschlüssen bei lokalisierten Google-Suchen.

Grundlage für die Filterung ist in Deutschland unter anderem der Verhaltenssubkodex für Suchmaschinenanbieter der Freiwilligen Selbstkontrolle Medien (FSM) von 2004, der für FSM-Mitglieder bindend ist. Darüber hinaus gibt es seit 2005 die Selbstkontrolle Suchmaschinen, die dazu dienen soll, „sich gemeinsam über einheitliche Standards zur Gewährleistung von Verbraucher- und Jugendschutz bei gleichzeitiger Wahrung der Meinungsfreiheit und der Vermeidung von Zensur zu verständigen“. Mitglieder sind alle Großen der Branche, unter ihnen AOL Deutschland, ask.de, Lycos Europe, MSN Deutschland, die T-Onlie-Suche, Yahoo! Deutschland und eben Google.

Diese Anbieter verpflichten sich im Rahmen des Kodizes dazu, „jede URL zu entfernen bzw. nicht anzuzeigen, die durch die BPjM indiziert worden ist“. Grundlage für die Liste der zu entfernenden Seiten bildet also der Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Bei Google.de erfolgt bei fraglichen Begriffen und entfernten Inhalten ein Hinweis auf die Filterung der Suchergebnisse: „Aus Rechtsgründen hat Google x Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org“.

ChillingEffects.org ist ein Projekt der Electronic Frontier Foundation und verschiedener amerikanischer Universitäten, unter ihnen and Harvard, Stanford und Berkeley. Das Chilling Effects Clearinghouse sammelt und analysiert Beschwerden über Online-Aktivitäten und will nach eigenen Angaben Internetnutzern helfen, ihre Rechte zu kennen und die Gesetze zu verstehen. Die Initiative hat als Ziel, rechtmäßige Online-Nutzung zu unterstützen und dem abschreckenden Effekt von unbegründeten Androhungen von rechtlichen Schritten Aufklärung entgegen zu setzen.

Dort steht auch ein Search Comparator zur Verfügung – eine Art Suchmaschinen-Vergleichs-Maschine, mit der jeder Nutzer selbst ausprobieren kann, wie die Suchergebnisse für ein und dasselbe Suchwort bei verschiedenen lokalen Google-Versionen aussieht.

Nun kann man über die Arbeit der BPjM geteilter Meinung sein, aber von einer Zensur wie in China oder Saudi-Arabien ist Deutschland sicherlich weit entfernt. Ein weiterer Punkt, der von Kritikern häufig übersehen wird, ist zudem, dass sowohl das deutsche Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention dem Recht auf Meinungsfreiheit gewisse Schranken setzen.

Wie so häufig bleibt die entscheidende Frage jedoch, wie mit Inhalten diesseits der deutlichen Illegalität umgegangen wird: Welche Inhalte sind lediglich unerwünscht, weil sie nicht gefallen, und welche Inhalte rechtfertigen tatsächlich einen Grundrechtseingriff? Und wer entscheidet darüber und wie kann gegen eine solche Entscheidung der Rechtsweg beschritten werden? Oder handelt es sich gar nicht um Grundrechtseingriffe, sondern lediglich um die Ahndung eines Verstoßes gegen die Geschäftsbedingungen?

Googles Rückzug aus China bedeutet in jedem Fall nicht das Ende dieser Diskussion, sondern nur einen weiteren Schritt. Wie weit die Einschränkungen der Suchergebnisse in Deutschland gehen, darüber kann sich jeder mithilfe des Search Comparators zumindest selbst ein Bild machen.

Eine Antwort

  1. In einem Land in dem es strafbare Meinungen gibt, gibt es weder Meinungsfreiheit noch wirkliche Demokratie. Es ist nur geradezu lächerlich wie Deutschland keine Gelegenheit auslässt die Chinesen wegen Zensur zu kritisieren und im gleichen Atemzug selbst unerwünschte Meinungen mittels Strafgesetzbuch kriminalisiert bzw. durch die Suchmaschinen Zensieren lässt. Die sich in Parteienbesitz befindlichen Mainstreammedien erledigen dann den Rest… wäre Demokratie in deutschland gewünscht, dann wären längst Volksabtimmungen eingeführt, nur das wird niemals geschehen, denn es würde das Fremdsteuern unserer Politiker unmöglich machen und den Deutschen die Freiheit bringen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert