OSZE-Medienbüro verlangt Freilassung von aserbaidscha-nischem Journalisten

Die OSZE-Beauftragte für die Freiheit der Medien, Dunja Mijatovic, hat am Donnerstag die Freilassung des aserbaidschanischen Journalisten Eynulla Fatullayev gefordert. Anlass war eine Entscheidung des Europäischen Mengerichtshofes in Straßburg.Die OSZE-Beauftragte für die Freiheit der Medien, Dunja Mijatovic, hat am Donnerstag die Freilassung des aserbaidschanischen Journalisten Eynulla Fatullayev gefordert. Anlass war eine Entscheidung des Europäischen Mengerichtshofes in Straßburg.

 

Dunja Mijatovic, OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit
Dunja Mijatovic, OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit

Die OSZE-Beauftragte für die Freiheit der Medien, Dunja Mijatovic, hat am Donnerstag die Freilassung des aserbaidschanischen Journalisten Eynulla Fatullayev gefordert. Anlass war eine Entscheidung des Europäischen Mengerichtshofes in Straßburg.

 

Das Straßburger Gericht urteilte, dass Fatullayev zu Unrecht verurteilt wurde und forderte seine Freilassung. Aserbaidschan habe unter anderem gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der die Freiheit der Medien garantiert. Das Land hatte die Konvention im Jahre 2002 ratifiziert.

Fatullayev war der Chefredakteur des mitlerweile geschlossenen russisch-sprachigen Wochenmagazins Realny Azerbaijan und der aserbaidschanischen Tageszeitung Gündalik Azarbaycan. Im November 2009 wurde ihm vom Committee to Protect Journalists der jährliche Press Freedom Award verliehen.

Auch Human Rights Watch und Amnesty International (http://www.amnesty-suedkaukasus.de/Main/20090622001) begrüßten das Urteil und sehen den Journalisten, der seit dem 20. April 2007 inhaftiert ist, zu Unrecht wegen Beleidigung, Terrorismusdrohung und Aufstachelung zu ethnischem Hass in seinen Artikeln zu Haftstrafen von insgesamt achteinhalb Jahren verurteilt. Human Rights Watch bezeichnete eine zusätzliche Anklage wegen Drogenbesitzes als Fälschung.

„Mein Büro hat immer verlangt, dass Fatullayevs Fall unter Berücksichtigung von zwei Aspekten behandelt wird – Medienfreiheit und Rechtstaatlichkeit. Nun da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten des inhaftierten Journalisten entschieden hat, kann es nur noch ein Ergebnis geben – seine sofortige Freilassung“, so Mijatovic in Wien.

Die Beauftragte für Medienfreiheit beobachtet die Situation von Journalisten in allen 56 Ländern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Dunja Mijatovic, OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit
Dunja Mijatovic, OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit

Die OSZE-Beauftragte für die Freiheit der Medien, Dunja Mijatovic, hat am Donnerstag die Freilassung des aserbaidschanischen Journalisten Eynulla Fatullayev gefordert. Anlass war eine Entscheidung des Europäischen Mengerichtshofes in Straßburg.

Das Straßburger Gericht urteilte, dass Fatullayev zu Unrecht verurteilt wurde und forderte seine Freilassung. Aserbaidschan habe unter anderem gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der die Freiheit der Medien garantiert. Das Land hatte die Konvention im Jahre 2002 ratifiziert.

Fatullayev war der Chefredakteur des mitlerweile geschlossenen russisch-sprachigen Wochenmagazins Realny Azerbaijan und der aserbaidschanischen Tageszeitung Gündalik Azarbaycan. Im November 2009 wurde ihm vom Committee to Protect Journalists der jährliche Press Freedom Award verliehen.

Auch Human Rights Watch und Amnesty International (http://www.amnesty-suedkaukasus.de/Main/20090622001) begrüßten das Urteil und sehen den Journalisten, der seit dem 20. April 2007 inhaftiert ist, zu Unrecht wegen Beleidigung, Terrorismusdrohung und Aufstachelung zu ethnischem Hass in seinen Artikeln zu Haftstrafen von insgesamt achteinhalb Jahren verurteilt. Human Rights Watch bezeichnete eine zusätzliche Anklage wegen Drogenbesitzes als Fälschung.

„Mein Büro hat immer verlangt, dass Fatullayevs Fall unter Berücksichtigung von zwei Aspekten behandelt wird – Medienfreiheit und Rechtstaatlichkeit. Nun da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten des inhaftierten Journalisten entschieden hat, kann es nur noch ein Ergebnis geben – seine sofortige Freilassung“, so Mijatovic in Wien.

Die Beauftragte für Medienfreiheit beobachtet die Situation von Journalisten in allen 56 Ländern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

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